Presse SPD-Fraktion in der Regionalversammlung

Suchräume für Windkraft: „Den Trichter zu Verfahrensbeginn offen halten“

SPD will „Zwei-Prozent-Ziel“ des Energiegipfels für Windvorrangflächen erreichen

Darmstadt Mit einem gemeinsamen Antrag haben SPD und Grünen in der Regionalversammlung Südhessen (RVS) die Kriterien zur Ermittlung von Suchräumen für die Ausweisung von Windvorrangflächen in Südhessen verändert. Mit dem Beschluss vom Freitag, 24. April 2012, wurde unter anderem eine Zweistufigkeit der Suchräume im Abstand von 1000 Meter und 750 Meter zu Siedlungsflächen eingeführt. Ziel dieser Abstufung ist, die Einschränkung zu Beginn der Untersuchungen möglichst gering zu halten, um am Ende des Planungsprozesses eine Ausweisung von Windvorrangflächen mit Ausschlusswirkung in einer Größenordnung von zwei Prozent zu erreichen. Gleichzeitig sollen Städte und Gemeinden unter Beteiligung der Bürger in die Lage versetzt werden, auf eigenen Wunsch auch Windkraftanlagen in weniger als 1000 Meter Abstand zur Siedlungsfläche auszuweisen.

schindlerharald-2011

„Wir wollen zu Verfahrensbeginn den Trichter für die Suche nach geeigneten Flächen offen halten. Im Zuge der Detailprüfung und der sich daraus ergebenden Flächen, wird abzuwägen sein, wie das Ziel des Hessischen Energiegipfels im Hinblick auf Siedlungsabstand und Windhöffigkeit sichergestellt werden kann“, erläutert Harald Schindler, Vorsitzender der SPD-Fraktion in der RVS das Vorgehen der Koalition. „Wenn nach Abwägung aller harten und weichen Kriterien wie Abstand zu Siedlungsflächen oder Infrastruktureinrichtungen sowie naturschutzrechtlichen Belangen wie Vogelschutzgebieten, Bannwäldern oder dem Denkmalschutz Rechnung getragen ist, wird eine Entscheidung fallen, wo Windräder gebaut werden dürfen. In dieser Abwägung wird die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ebenfalls eine gewichtige Rolle spielen. Derzeit befinden wir uns am Beginn eines spannenden Prozesses, für den es bisher kein Beispiel gibt und der mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.“

Der Hessische Energiegipfel hatte als Ziel unter anderem festgelegt, auf zwei Prozent der Landesfläche Windvorranggebiete mit Ausschlusswirkung auszuweisen, um bis zum Jahr 2050 insgesamt 28 Terrawattstunden im Jahr an Strom zu produzieren. Derzeit erfolgt die Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen unkoordiniert und einzelfallbezogen nach Kriterien des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Abstände zu Siedlungflächen von circa 600 Metern sind hier keine Seltenheit. SPD und Grüne in der RVS beabsichtigen mittels der Regionalplanung bereits seit mehreren Jahren eine verbesserte Steuerungswirkung für die Windkraft zu erreichen, um solche Entwicklungen zu vermeiden.

„Wenn wir das Ziel der Energiewende und den Ausstieg aus Kohle und Atom erreichen wollen, müssen wir den Anteil an erneuerbaren Energieträgern gewaltig steigern. Wir wollen darauf achten, dass die Rahmenbedingungen sozial verträglich sowie ökologisch und ökonomisch ausgewogen gestaltet werden. Eine substantielle und damit verbundene rechtssichere Ausweisung von Windvorrangflächen kann aber nur gelingen, wenn wir zu Beginn die Ausschlusskriterien nicht zu hoch ansiedeln. Sonst droht uns ein erneutes Scheitern, wie dies beim Regionalplan im Jahr 2010 unter Verantwortung von CDU und FDP schon einmal geschehen ist.“